Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Für die Grundstücke FlNr. 181 und 184/1 Gem. Wetzendorf wird das Parallelverfahren zur 4. Änderung des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „gewerblicher Baufläche“ in „Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt“ eingeleitet.
2.
Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes
ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.