Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   Für die Grundstücke FlNr. 181 und 184/1 Gem. Wetzendorf wird das Parallelverfahren zur 4. Änderung des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „gewerblicher Baufläche“ in „Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt“ eingeleitet.

2.   Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.