Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Herr Stadtrat Mayer bittet bei weiteren Planungen darauf zu achten, dass zwischen dem Grundstück des Discounters und der FlNr. 188 keine Verbindung entsteht. Er findet es nicht richtig, wenn Kunden des Discounters auf dem Grundstück des Getränkemarktes parkten

 

Beschluss:

 

1.         Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Für die Grundstücke FlNr. 181 und 184/1 Gem. Wetzendorf wird ein Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

  2. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Vorentwurfsplan vom 21.02.2017.

  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.

  4. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 104 und die Bezeichnung „Sondergebiet Karl-Büttner-Ring 11“.

  5. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

    Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Abstimmung:                                 Ja: 14    Nein: 0

 

2.         Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.   Für die Grundstücke FlNr. 181 und 184/1 Gem. Wetzendorf wird das Parallelverfahren zur 4. Änderung des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „gewerblicher Baufläche“ in „Sonderbaufläche Lebensmittelmarkt“ eingeleitet.

2.   Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.