Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.     Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung zum Umbau einer Gaststätte mit einer Lagerhalle in eine Gebrauchtwagenausstellung mit Büroräumen, Fahrzeugaufbereitung und Waschhallen auf dem Grundstück FlNr. 908/28 der Gemarkung Lauf, Industriestr. 17, gemäß vorliegender Pläne wird erteilt, weil die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 Industriegebiet eingehalten sind.

 

2.     Den Werbeanlagen an den Fassaden Nordost, Südost und Südwest wird zugestimmt.

 

3.     Der Werbeanlage Nordwest wird nicht zugestimmt, da sie nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

Eine Zustimmung wird in Aussicht gestellt, falls die Werbeanlage die Oberkante des Gebäudes nicht überschreitet und die Zustimmung der Autobahndirektion Nordbayern vorliegt.

 

4.     Auf die Festsetzung des Bebauungsplans zur Errichtung einer Sichtblende beim Stellplatzhof zur Autobahn hin wird hingewiesen.

 

5.     Das Stativ mit dem daran befestigten Kfz ist eine Werbeanlage und als bauliche Anlage zu betrachten. Lediglich ein Teil der Bodenbefestigung befindet sich außerhalb der Baugrenze. Insgesamt wird der Werbeanlage zugestimmt, weil sie genehmigungsfähig ist.