Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Nach zahlreichen Wortmeldungen ist sich das Gremium darüber einig, die bisherige Gebühr in Höhe von 100 € für die Innenflächen beizubehalten. Der Außenbereich kann nur in Verbindung mit den Innenflächen genutzt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zusätzlich 50 €.

 

Die Nutzung bleibt weiterhin den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteiles Günthersbühl vorbehalten.

 

Die Fläche des Außenbereichs ist noch durch die Verwaltung zu definierten.

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Die Regelungen über die Nutzung und Vergabe der Räumlichkeiten in der ehemaligen Schule Günthersbühl werden zur Kenntnis genommen und um eine Nutzungsmöglichkeit der Außenfläche auch für private Feiern bis maximal 22 Uhr erweitert.

 

  1. Die Nutzungsgebühr für die Innenräume beträgt weiterhin 100 €. Für die Außenfläche ist eine zusätzliche Entschädigung von 50 € zu leisten. Die Höhe der Kaution bleibt gleich.