Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 273 der Gemarkung Schönberg, Nessenmühlstraße, ab, da das Grundstück im Außenbereich liegt, die Fläche im Flächennutzungsplan als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt ist, keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 vorliegt und die Splittersiedlung nicht weiter verfestigt werden soll.