Beschluss:
1. Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büro und Versetzung der Doppelgarage
auf dem Grundstück FlNr. 692 Tfl. der Gemarkung Veldershof, Aussiger Straße,
weil die Zulässigkeit im „Reinen Wohngebiet“ (§ 3 BauNVO) gegeben ist.
Die Antragsteller üben ihren Beruf im beantragten Raum in ähnlicher Weise wie
freiberuflich Tätige (Büroraum) aus (§ 13 BauNVO).
2. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 38 „Rudolfshof“
- Zahl der Vollgeschosse von 1 auf 2 erhöht,
- Überschreitung der Baugrenzen,
- Zeltdach statt Satteldach,
- Dachneigung 22° statt 25° - 38°,
- Garagen außerhalb der festgesetzten Flächen mit der Maßgabe, dass die straßenseitige Längswand dicht begrünt wird (Tür auf der anderen Seite)
wird zugestimmt.
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