Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5

Herr Stadtrat Felßner betritt den Sitzungssaal.

 

Frau Wamser stellt die Arbeitsvorlage vor und bezieht sich auf den Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 19.01.2017.

 

Herr Stadtrat Dr. Seitz erklärt, dass Kampfhunde gefährlich sind und durch die Erhöhung ausgedünnt werden können, aber die Kategorie-II-Hunde ein Negativzeugnis haben, welches bescheinigt, dass sie eben nicht gefährlich sind. Somit macht eine Erhöhung keinen Sinn.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke sieht in der Erhöhung des Hundesteuersatzes eine Vorschrift, wie der Bürger zu leben hat und ist grundsätzlich gegen Steuererhöhungen.

 

Frau Stadträtin Vogel hofft die Anzahl der betroffenen Hunde zu verringern. Ein solcher Hundesteuersatz ist in Bayern üblich.

 

Herr Stadtrat Lang merkt an, dass diese Änderung wieder nicht überprüft wird. Er schlägt vor, damit die Stadt präsent wirkt, einmal im Jahr eine angekündigte Kontrolle der Hundemarken durchzuführen.

 

Frau Wamser erklärt, dass Personalien der Hundebesitzer nicht überprüft werden können, aber die Verwaltung sich zu dem Thema Gedanken machen wird.

 

Herr Stadtrat Pohl stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf sofortige Abstimmung.

Nachdem sich kein Widerspruch erhebt, ist der Geschäftsordnungsantrag angenommen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die sofortige Abstimmung gem. des Geschäftsordnungsantrags von Herrn Stadtrat Pohl.

Abstimmung:                                                                                  Ja: 30     Nein: 0

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Anwendung des erhöhten Steuersatzes von 650 EUR für alle Kampfhunde im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, in der jeweils gültigen Fassung, unabhängig vom Vorliegen eines Negativzeugnisses festgesetzt. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.