Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

1.    Auf dem Laufer Altstadtfest wird künftig der Ausschank von Longdrinks, Cocktails, Branntwein und branntweinhaltigen Getränken in Glasgefäßen verboten. Der Ausschank darf ausschließlich in Hartplastikgefäßen erfolgen.

2.    Für Glasgefäße muss ein Pfand in Höhe von mindestens 5,00 € erhoben werden. Bei Flaschen mit alkoholfreien Getränken kann das Pfand auf 2,00 € reduziert werden.