Sitzung: 19.01.2017 VerwA/001/2017
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: FB 3/001/2017
Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:
1. Auf dem Laufer
Altstadtfest wird künftig der Ausschank von Longdrinks, Cocktails, Branntwein
und branntweinhaltigen Getränken in Glasgefäßen verboten. Der Ausschank darf
ausschließlich in Hartplastikgefäßen erfolgen.
2. Für Glasgefäße
muss ein Pfand in Höhe von mindestens 5,00 € erhoben werden. Bei Flaschen mit
alkoholfreien Getränken kann das Pfand auf 2,00 € reduziert werden.