Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

 

 


Nach einer ausführlichen Erläuterung durch Frau Neidl möchte Herr Stadtrat Meyer wissen, wie es mit den anderen Ortsteilen aussieht, ob da auch schon etwas in die Wege geleitet worden sei. Wie verhält es sich bei Grenzbebauungen, er bezieht sich auf einen Fall in Simonshofen, dabei handle es sich um einen Neubau der direkt an einem neuen Weg angebaut worden sei.

 

Frau Neidl erklärt, dass in Simonshofen alle Wege im Zuge der Flurbereinigung in die Unterhaltslast der Stadt Lauf fallen. Dieser einzelne Fall in Simonshofen sei ihr nicht bekannt, das müsse geprüft werden.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Bei den nachfolgend genannten Wegen wurden in den vergangenen Jahren Teilstrecken durch die Stadt Lauf ausgebaut. Für diese Teilstrecken wird die Straßenbaulast gem. Art. 54 Abs.2 Ziffer 2 BayStrWG von der Stadt Lauf übernommen. Die Bestandsverzeichnisse sind entsprechend auf „teilweise ausgebaut“ zu ändern und die Strecken entsprechend einzutragen.

 

a) Weg Nr. 330 von km 0,000 bis km 1,000 ausgebaut

b) Weg Nr. 323 von km 0,000 bis km 0,430 ausgebaut

c) Weg Nr. 166 von km 0,525 bis km 0,925 ausgebaut

d) Weg Nr. 168 von km 0,770 bis km 0,950 ausgebaut

e) Weg Nr. 290 von km 0,000 bis km 0,115 ausgebaut

f) Weg Nr. 291 von km 0,370 bis km 0,820 ausgebaut

g) Weg Nr. 282 von km 0,265 bis km 0,645 ausgebaut