Frau Nürnberger erläutert, dass sich die Ausgleichsfläche gemäß Umweltbericht vom 02.02.2017 von 545 m² auf 353 m² reduziert hat. Der Umweltbericht vom 02.02.2017 ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Herr Stadtrat Mayer nimmt gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Äußerungen zum
Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht.
2.
Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine
Einwände oder Äußerungen vorgebracht wurden von
- Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde
- Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken
- Staatl. Bauamtes Nürnberg
- Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Kabel Deutschland
- Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bund Naturschutz OG Lauf
- Herr Kreisbrandrat Norbert Thiel
3.
Zu den Äußerungen des Landratsamtes
Nürnberger Land wird festgestellt:
Immissionsschutz:
Mit Stellungnahme des IfB Sorge vom 02.01.2017 wurde bestätigt, dass das
vorliegende Schallschutzgutachten vom 10.09.2012 weiterhin unverändert gültig
ist, nachdem sich Berechnungsgrundlagen nicht geändert haben.
Durch den Tekturplan entstehen keine neuen Schallquellen.
Naturschutz:
Ein Umweltbericht wurde erstellt und die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen im
Tekturplan festgesetzt.
4.
Der Entwurf des Tekturplans Nr. 1 zum
Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“ in der Fassung vom 07.02.2017 wird
beschlussmäßig gebilligt.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.