Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Frau Nürnberger erläutert ausführlich das Bauvorhaben und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Herr Stadtrat Pohl möchte wissen, ob es ein Ortsansässiger sei und wie die Zufahrt geregelt werden würde.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass es für die Bewertung sekundär sei, ob es sich um einen Ortsansässigen handle oder nicht. Die Erschließung sei über den öffentlichen Feld- und Waldweg gesichert.

 

Herr Ortssprecher Hofmann erkundigt sich, in welcher Art hier mit Lärmbelästigungen zu rechnen sei und ob die Anwohner der angrenzenden Wohnbebauung auch befragt worden wären. Er sieht auch den in Zukunft herrschenden regen Verkehr als bedenklich an, der am Boltzplatz vorbei führen werde. Er fragt, wohin das Abwasser eines so großen Betriebes geleitet werde und welche Nutzung hier tatsächlich geplant sei und ob so ein Betrieb nicht eher in ein Gewerbegebiet müsse.

 

Frau Nürnberger führt aus, dass die Verwaltung deswegen den Hinweis auf die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnbebauung und dem Boltz- und Spielplatz mit in den Beschlussvorschlag aufgenommen habe. Andere Landwirte und Ortsansässige würden auch mit ihren landwirtschaftlichen Maschinen auf diesem öffentlichen Feld- und Waldweg am Boltzplatz vorbei fahren. Man könne hier nicht mit zweierlei Maß messen. Die Verwaltung könne nichts anderes empfehlen, wenn der Nachweis der Privilegierung geführt wird.

 

Herr Stadtrat Mayer macht darauf aufmerksam, dass das Gremium entsprechend die Genehmigung erteilen müsse, wenn die Verwaltung die Aussage treffe, dass das Bauvorhaben rechtlich in Ordnung sei. Bei großen Bedenken müssen diese eben auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Er sei davon überzeugt, dass hier die entsprechende Sensibilisierung durch die Verwaltung erfolgt sei und verfolgt werden würde. Ansonsten müsse man sich nach Recht und Gesetz orientieren und das sei hier der Fall.

 

Herr Stadtrat Kern ist nach wie vor der Meinung, dass bei einem holzverarbeitenden Betrieb in dieser Größe zu prüfen sei, ob er nicht besser in ein Gewerbegebiet passt. Er hätte gerne im Beschlussvorschlag einen Hinweis darauf, dass man das zu prüfen habe.

 

Frau Nürnberger erklärt, die Verwaltung könne dieses Einvernehmen mit ganz viel Vorsichtsmaßnahmen ergänzen, wie z. B. der Hinweis, dass es eine klare Abgrenzung zu einer gewerblichen Nutzung geben müsse. Noch dazu gibt es einen einstimmigen Beschluss des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses zur Anfrage vom Mai diesen Jahres.

 

Herr Ortssprecher Hofmann fragt noch einmal nach, ob die angrenzenden Nachbarn auch befragt wurden.

 

Frau Nürnberger macht darauf aufmerksam, dass die Nachbarbeteiligung durch das Landratsamt Nürnberger Land durchgeführt werden würde. Es kommt darauf an, wie das Landratsamt die Betroffenheit werte, wenn eine Wohnbebauung durch einen Feldweg getrennt sei. Nachbareinwände seien nur insoweit relevant, wenn sie nachbarschützende Belange betreffen würden.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke ist der Meinung, dass man als Gremium verpflichtet sei zuzustimmen, wenn rechtlich nichts dagegensteht. Die Bedenken wurden als Hinweise aufgenommen und die Bauordnung habe das Landratsamt zu prüfen. Der Außenbereich sei auch dafür gedacht, dass störende land- und forstwirtschaftliche Betriebe dort angesiedelt werden.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Maschinenhalle mit einer Größe von ca. 440,8 m² und einer überbauten Fläche mit Dachüberständen von ca. 608 m² auf dem Grundstück FlNr. 184/1 der Gemarkung Beerbach, Steinfeld, wenn der Nachweis der Privilegierung und des Bedarfs geführt werden kann und keine gewerbliche Nutzung entsteht.

 

Die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnbebauung und dem Bolz- und Spielplatz muss gewährleistet sein.