Sitzung: 17.11.2016 StR/010/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0
Vorlage: FB 5/077/2016
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Zweckvereinbarung mit der Stadt Hersbruck zur Durchführung der Bußgeldverfahren im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung der Stadt Lauf wird zugestimmt. Der Text der Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Der geänderten Zweckvereinbarung
mit der Stadt Röthenbach zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs
wird zugestimmt. Der Text der Zweckvereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.