Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Frau Wamser stellt die Arbeitsvorlage vor.

Herr Stadtrat Ittner fragt nach, ob diese Rücknahme des Beschlusses zu einer Schließung des Hallenbades für die Öffentlichkeit führen wird.

 

Dem Vorsitzenden ist hier Nichts bekannt.

 

Herr Stadtrat Lang bittet um umfassende Darlegung der Folgen eines solchen Beschlusses. Nach Schätzungen des Landratsamtes besuchen ca. 80 bis 100 Gäste das Hallenbad in der Woche. Eine Schließung für die Öffentlichkeit und der Vereine, ist nach Auskunft des Landratsamtes im Falle der Rücknahme des Beschlusses, sehr wahrscheinlich. Hier sollte auch an das Personal gedacht werden. Herr Stadtrat Lang bat bei der letzten Behandlung der Thematik darum zu prüfen, ob eine Konstellation mit anderen Hallenbädern möglich wäre, da die Bäder in Altdorf und Röthenbach ähnlich dastehen. Bevor ein Beschluss gefasst wird, sollen weitere Gespräche mit dem Landratsamt geführt werden um eine annehmbare Lösung zu finden.

 

Frau Wamser erklärt, dass die Vereine nicht betroffen sind, sondern nur die Öffentlichkeit und ob diese wirklich ausgeschlossen wird, darüber konnte der Landkreis keine Auskunft geben. Das Personal im Schwimmbad ist nicht bei der Stadt angestellt, sondern beim Landkreis. Es kann nicht festgestellt werden, woher die Besucher kommen, es ist aber davon auszugehen, dass viele von anderen Gemeinden kommen. Da die Kosten stetig steigen, fällt man nun auch in Umsatzsteuerpflicht und die Einnahmen durch Eintrittsgelder sind minimal. Die Vereine können für ihren Sport die Schulschwimmbäder nutzen. Die Bäder in Altdorf und Röthenbach sind mit Lauf nicht vergleichbar, dort herrschen andere Bedingungen, da diese Gemeinden eine Zweckvereinbarung geschlossen haben.

 

Herr Stadtrat Ochs merkt an, dass die Sanierungen der Bäder in der Kunigundenschule und in der Bertleinschule anstehen und hier überlegt werden soll, welches Bad in Zukunft, auch von den Schülern, genutzt werden soll. Zudem erhält das Landratsamt ja auch die Kreisumlage um ein Bad zu betreiben.

 

Nach weiteren Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

„Der Beschluss des Stadtrates Lauf a.d. Pegnitz vom 30.11.1978 zur Beteiligung an den Betriebskosten (ungedeckter Fehlbetrag) des Hallenbades des Gymnasiums Lauf als Anteil für die Öffentlichkeitsnutzung wird vollumfänglich und ersatzlos aufgehoben.

Ab dem Jahr 2017 beteiligt sich damit die Stadt Lauf a.d.Peg. nicht mehr an den Betriebskosten für das Öffentlichkeitsschwimmen oder anteiligen Investitionskosten des Hallenbades am Gymnasium Lauf.“