Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Taubmann erläutert, dass für den Betrieb des Jugendzentrums das EG und das 1. OG vorgesehen ist. Im Kellergeschoss befindet sich der Heizraum sowie verschiedene Lagerräume (teilweise auch beheizbar). Eine Nutzung im Kellergeschoss als Aufenthaltsraum oder z.B. Bandübungsraum ist nicht gestattet. Im DG, 2. OG, soll künftig eine Büronutzung untergebracht werden. Es werden Arbeitsplätze für voraussichtlich 4-5, höchstens jedoch 15 Mitarbeiter eingerichtet. Es ist angedacht, den Streetworker, Kurt Hoffmann und die Integrationsbeauftragte, Servet Mimaroglu, unterzubringen.

 

StR Auernheimer möchte wissen, bis wann stellt sich heraus, ob Herr Hofmann und Frau Mimaroglu ins JUZ einziehen?

 

Der Bürgermeister verweist auf den nicht öffentlichen Teil in anderen Sitzungen