Sitzung: 24.10.2016 JuZ/002/2016
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Taubmann erläutert, dass für den Betrieb des Jugendzentrums das EG und das 1.
OG vorgesehen ist. Im Kellergeschoss befindet sich der Heizraum sowie
verschiedene Lagerräume (teilweise auch beheizbar). Eine Nutzung im
Kellergeschoss als Aufenthaltsraum oder z.B. Bandübungsraum ist nicht
gestattet. Im DG, 2. OG, soll künftig eine Büronutzung untergebracht werden. Es
werden Arbeitsplätze für voraussichtlich 4-5, höchstens jedoch 15 Mitarbeiter
eingerichtet. Es ist angedacht, den Streetworker, Kurt Hoffmann und die
Integrationsbeauftragte, Servet Mimaroglu, unterzubringen.
StR
Auernheimer möchte wissen, bis wann stellt sich heraus, ob Herr Hofmann und
Frau Mimaroglu ins JUZ einziehen?
Der Bürgermeister verweist auf den nicht öffentlichen
Teil in anderen Sitzungen