Sitzung: 25.10.2016 BUS/013/2016
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 212/3 der Gemarkung Wetzendorf, Wetzendorfer Hauptstr. 10a und 10b, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 „Südlich von Wetzendorf, Tektur 1“
- Doppelhaus statt
Einzelhaus,
- Dachneigung 45° statt 42°,
- GFZ max. 0,59 statt 0,5
- Kniestockhöhe max. 0,625 m.