Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 212/3 der Gemarkung Wetzendorf, Wetzendorfer Hauptstr. 10a und 10b, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 „Südlich von Wetzendorf, Tektur 1“

 

-      Doppelhaus statt Einzelhaus,

-      Dachneigung 45° statt 42°,

-      GFZ max. 0,59 statt 0,5

-           Kniestockhöhe max. 0,625 m.