Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle auf dem Grundstück FlNr. 716/2 der Gemarkung Lauf, Nähe Ottensooser Weg, unter der Voraussetzung in Aussicht, dass die Errichtung einer baulichen Anlage in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebietes zulässig ist.