Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Den straßen- und wegerechtlichen Einziehungen und Widmungen in den Punkten 1-5 wird zugestimmt.
Die Bestandsverzeichnisse der betroffenen Straßen und Wege sind entsprechend anzulegen bzw. zu berichtigen.
Die Absicht der Einziehungen unter Punkt 2 a) und b) sind zunächst 3 Monate im Rathaus zur Einsichtnahme auszulegen.