Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 51 (Tfl.) der Gemarkung Neunhof, weil sich das Grundstück im Außenbereich befindet, im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauf als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist und somit öffentliche Belange entgegenstehen.


Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn der Flächennutzungsplan geändert ist und das Grundstück als „Wohnbaufläche“ dargestellt ist.“

 

Hinweis:

Eventuelle Einfriedungen und/oder gärtnerische Anlagen dürfen sich nur auf die im Flächennutzungsplan künftig dargestellte Wohnbaufläche erstrecken.

 

Die Erschließung über den Eckenhaider Weg ist dinglich zu sichern.