Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das Einvernehmen zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 „Erbsenboden“ zur Überschreitung der östlichen Baugrenze um max. 6 m und zur Errichtung eines Doppelcarports innerhalb des Annäherungssichtdreiecks  auf dem Grundstück FlNr. 1727 (Tfl.) der Gemarkung Lauf, Albrecht-Dürer-Str. 2c.