Sitzung: 28.07.2016 StR/007/2016
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 8
Vorlage: FB 5/047/2016
Frau Nürnberger führt in das Thema ein und verweist auf den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss vom 19.07.2016.
Es kommt zu einer Diskussion im Gremium.
Herr Stadtrat Mayer spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus. Er sieht keine Unfallschwerpunkte durch überhöhter Geschwindigkeit in Lauf. Wenn es gezielte Verkehrsproblematiken gibt, sollten dort feste Blitzer aufgestellt werden.
Herr Stadtrat Meyer unterstützt dies. Er hat sich bei Herrn Brübach erkundigt und dieser hat bestätigt, dass es keine Unfallschwerpunkte in Lauf gäbe.
Herr Herrmann und Herr Horlamus sprechen sich innerhalb der Diskussionen gegen den Beschlussvorschlag vor.
Herr Stadtrat Eryazici, Herr Stadtrat Lang und Frau Stadträtin Vogel, Herr Ortsprecher Eschrich aus Ödenberg, Herr Stadtrat Dienstbier unterstützen den Vorschlag der Verwaltung um den Wunsch der Bürger aus den Bürgerversammlungen nachzugehen. Ein Startdatum soll aber veröffentlicht werden.
Um die Debatte zu beenden stellt Herr Stadtrat Pohl einen Geschäftsordnungsantrag um sofortige Abstimmung.
Abstimmung:
einstimmig beschlossen Ja:
26 Nein: 0
Beschluss:
Die Stadt Lauf führt eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ein. Das Messpersonal wird im Rahmen der Arbeitsnehmerüberlassung ausgeliehen, ebenso eine die Verwaltung unterstützende Innendienstkraft.
Die Messeinrichtung wird angemietet.
Es werden zunächst 50 Messstunden im Monat durchgeführt. Die
Arbeitszeit der Verwaltungskraft wird auf 25 Stunden im Monat festgesetzt.
Die Geschwindigkeitsüberwachung wird zunächst auf die Dauer
von einem Jahr durchgeführt. Danach wird über den Fortgang neu entschieden.
Hierzu ist dem Stadtrat rechtzeitig ein entsprechender Erfahrungsbericht
vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Überwachung des Radfahrverkehrs durch die kommunale Verkehrsüberwachung durchgeführt werden kann.