Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Herr Brübach trägt die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung umfassend vor.

 

Danach kommt es zu einer eingehenden Diskussion.

 

Herr Stadtrat Meyer spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus. Er sieht es aufgrund der nichtvorhandenen Unfallschwerpunkte in Lauf durch überhöhte Geschwindigkeiten als nicht notwendig an, eine Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen.

 

Herr Stadtrat Schweikert sieht es als reine Maßregelung der Autofahrer, wenn der Radfahrverkehr nicht mit einbezogen wird. Gemäß § 88 (3) ZustV besteht für Gemeinden auch die Möglichkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Verkehrsverstößen von Radfahrern stehen, wie z. B. die verbotswidrige Benutzung von Gehwegen.

 

Die Herren Stadträte Wartha, Lang und Keller unterstützen die Verwaltung, da dieser Beschlussvorschlag die Umsetzung der Forderungen aus den Bürgerversammlungen sei. Sie geben ihre Zustimmung.

 

Herr Stadtrat Kern sieht es als zentrales Thema in den Bürgerversammlungen. Er plädiert dafür, ebenso wie Herr Stadtrat Grand, es ein Jahr lang zu versuchen und je nach Ergebnis nochmals darüber zu entscheiden.

 

Herr Stadtrat Schweikert möchte wissen, ob Radfahrer die zu schnell in der dreißiger Zone fahren auch belangt werden.

 

Herr Brübach antwortet, dass bei den Radfahrern die Feststellung der Personalien sich als problematisch gestaltet. Die praktische Umsetzung wird schwierig, er sagt aber zu, dass sich die Verwaltung informieren wird.

 

Abschließend macht der Vorsitzende den Vorschlag, den Prüfauftrag mit aufzunehmen und bittet um Abstimmung:

 

Beschlussvorschlag Prüfauftrag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten im Rahmen des § 88 (3) ZustV für die kommunale Verkehrsüberwachung in Lauf bestehen, auch den Radverkehr zu überwachen. Dem Ausschuss ist darüber im Herbst 2016 zu berichten.

 

Abstimmung:                                                                                  Ja: 11                    Nein: 3

 

Danach kommt es zur Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Bau-Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Stadt Lauf führt eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ein. Das Messpersonal wird im Rahmen der Arbeitsnehmerüberlassung ausgeliehen, ebenso eine die Verwaltung unterstützende Innendienstkraft.

 

Die Messeinrichtung wird angemietet.

Es werden zunächst 50 Messstunden im Monat durchgeführt. Die Arbeitszeit der Verwaltungskraft wird auf 25 Stunden im Monat festgesetzt.

Die Geschwindigkeitsüberwachung wird zunächst auf die Dauer von einem Jahr durchgeführt. Danach wird über den Fortgang neu entschieden. Hierzu ist dem Stadtrat rechtzeitig ein entsprechender Erfahrungsbericht vorzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung umzusetzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Überwachung des Radfahrverkehrs durch die kommunale Verkehrsüberwachung durchgeführt werden kann.