Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Lagerhallen auf dem Grundstück FlNr. 364 der Gemarkung Dehnberg, Weinleite, unter folgenden Maßgaben in Aussicht:

 

1.      Die Privilegierung ist nachzuweisen, das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

2.      Die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnbebauung ist nachzuweisen.

3.      Eine Betriebsbeschreibung (Anzahl und Art der Maschinen, Frequentierung, Einsatzzeiten etc.) ist vorzulegen.

4.      An der östlichen Grundstücksgrenze ist eine dauerhafte Eingrünung aus heimischen Sträuchern und Gehölzen durchzuführen, einschl. des Bestands (s. a. Genehmigungsbescheid B-2000-788-1 vom 09.08.2000).

 

Hinweis:

Für das östlich davon gelegene Grundstück FlNr. 368 liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans von „landwirtschaftlicher Fläche“ in „Wohnbaufläche“ auf Höhe der bestehenden Halle vor, dem der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28.04.2016 bereits zugestimmt hat.