Herr Hammerlindl informiert ausführlich über den aktuellen Sachstand zum Thema Instandsetzungsarbeiten des Pflasters auf der Wasserbrücke. Im Rahmen der Umstufung von verschiedenen Straßen im Stadtgebiet- u.a. wurde die St 2240 (Altdorfer Straße) in Lauf zur Ortsdurchfahrt abgestuft- verpflichtete sich das Staatliche Bauamt auch zur Instandsetzung der Wasserbrücke. Die Stadt wollte nur ein absolut mangelfreies Bauwerk übernehmen. In § 5 der Umstufungsvereinbarung ist geregelt:

 

„Der Freistaat Bayern wird eine Schlussinstandsetzung der Wasserbrücke durchführen. Damit werden für dieses Bauwerk einwandfreie statische Verhältnisse nachgewiesen und ein ordnungsgemäßer baulicher Zustand der gesamten Brücke hergestellt.“

 

Das Staatliche Bauamt hat als damaliger Auftraggeber deswegen in den Jahren 2005 und 2006 die Wasserbrücke inklusive Belag erneuern lassen. Die Kosten wurden so verteilt, dass die Straßenbauverwaltung die Kosten für die Instandsetzung der Fahrbahn und die Wiederherstellung der beidseitigen Gehwege jeweils in der bisherigen Beschaffenheit trägt. Die Stadt hat die Mehrkosten sowohl für eine breitere Ausführung der Gehwege als auch für die die Befestigung der Gehwege mit einem Pflasterbelag übernommen.

 

Nach Abschluss der Arbeiten traten Risse im Belag und an den Widerlagern auf; die ersten Mängelbeseitigungsversuche der Baufirma führten leider zu keinem dauerhaften Erfolg. Da über Ursachen, Umfang und Bedeutung der vorliegenden Mängel unterschiedliche Auffassungen seitens aller Beteiligten vertreten werden, wurde vom Staatlichen Bauamt ein gerichtliches „selbstständiges Beweisverfahren“ beim Landgericht Nürnberg- Fürth in die Wege geleitet (Information im Bauausschuss am 31.5.2011). Dieses Verfahren dauerte sehr lange an, da die Einholung der erforderlichen Gutachten doch einige Zeit in Anspruch genommen hat. Zuletzt fand am 11.4.2016 am Landgericht Nürnberg- Fürth eine Anhörung des Sachverständigen statt.

 

Der Sachverständige sieht vier gleichrangige Schadensursachen:

 

1.    Wiederverwendung von gebrauchten Pflastersteinen und damit keine Haftzugspannung zwischen Pflasterstein und Mörtel

2.    Keine Haftbrücke an der Unterseite der Pflastersteine

3.    Sehr unterschiedliche Steinabmessungen

4.    Bettungsmörtel als Drainagebetontragschicht mit zu geringer Festigkeit und örtlich ohne Bindemittel mit losen Einzelkörnern.

 

Um wieder eine dauerhafte Pflasterfläche herzustellen, muss das gesamte Pflaster inklusive Bettungsmörtel ausgebaut und neu verlegt werden. Der Sachverständige empfiehlt dabei ausdrücklich die Verwendung von neuem, frisch gespaltenem Pflaster, da mit dem vorhandenen Pflaster kein auf Dauer festhaltender Belag hergestellt werden könne.

 

Nach der o.g. Anhörung fand noch ein kurzes Gespräch mit den Vertretern des Staatlichen Bauamts und den Vertretern der Stadt Lauf statt. Von Seiten des Bauamts wurde dabei darauf hingewiesen, dass das Straßenbauamt sicherlich eine von Sachmängeln freie Übergabe der Brücke schuldet. Man ist so verblieben, dass die Gespräche zur gütlichen Einigung zwischen der Stadt und dem Straßenbauamt aufrecht erhalten bleiben und konkret fortgeführt werden, sobald sich anzeigt, ob eine Verständigung zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Baufirma möglich ist. Außerdem wurde vereinbart, dass zur Sanierung neues, frisch gebrochenes Pflaster verwendet werden soll.

 

Eine dann zu erzielende Einigung wird, falls erforderlich, nochmals dem BUS zur Zustimmung vorgelegt.

 

Der Sachstandsbericht dient der zur Information.

Herr Stadtrat Tiedtke führt an, dass ihm als Fußgänger die Mängel noch nicht aufgefallen seien.

 

Herr Hammerlindl erklärt hierzu, dass sich die Schäden im Fahrbahnbereich befinden.

 

Herr Stadtrat Pohl hat die Befürchtung, dass durch die lange zeitliche Verzögerung noch mehr Schäden entstehen könnten.

 

Herr Hammerlindl antwortet, dass sowieso das komplette Pflaster ausgebaut werden müsse.

 

Herr Stadtrat Ittner macht den Vorschlag, ob man die Mängelbeseitigung nicht durch eine andere Firma ausführen lassen könne, da die bisherige Baufirma die Schäden ja verursacht habe.

 

Herr Hammerlindl macht darauf aufmerksam, dass dies durch das staatliche Bauamt geklärt werden müsse.

 

Herr Stadtrat Mayer beklagt, dass die ansässigen Geschäfte wieder Umsatzeinbußen durch die komplette Sperrung der Brücke hätten. Gäbe es die Möglichkeit von Schadensersatzleistungen.

 

Frau Nürnberger erklärt, dass sie grundsätzlich keine Möglichkeiten für Schadensersatzleistungen sieht. Die Stadt habe eine Ablösezahlung abgelehnt, denn man bestehe weiterhin auf eine Abwicklung durch das staatliche Bauamt. Jedoch wird die Stadt versuchen bei den Sanierungsarbeiten die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.