Beschluss:
Der Bauausschuss lehnt die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 401/4 der Gemarkung Wetzendorf, Letten, ab, da sich das Grundstück im Außenbereich (Fläche für Landwirtschaft) befindet, die Antragstellerinnen nicht privilegiert sind und die Splittersiedlung weiter verfestigt werden würde.