Sitzung: 14.06.2016 BUS/009/2016
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau,- Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung eines Doppelhauses auf den Grundstücken FlNr. 1426/1 und 1426/2 der
Gemarkung Lauf, Galgenbühlstr. 23 und 25, sowie zu den notwendigen Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Eschenauer Straße – Nordring,
Tektur 1“
- II+D bzw. III
statt I+D
nicht in Aussicht,
da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Das gemeindliche
Einvernehmen kann zur Bauweise I+D mit einem Kniestock von max. 1,80 m in
Aussicht gestellt werden, wenn für beide Doppelhaushälften eine gemeinsame,
profilgleiche Planung vorgelegt wird.