Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau,- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses auf den Grundstücken FlNr. 1426/1 und 1426/2 der Gemarkung Lauf, Galgenbühlstr. 23 und 25, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Eschenauer Straße – Nordring, Tektur 1“

 

- II+D bzw. III statt I+D

 

nicht in Aussicht, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen kann zur Bauweise I+D mit einem Kniestock von max. 1,80 m in Aussicht gestellt werden, wenn für beide Doppelhaushälften eine gemeinsame, profilgleiche Planung vorgelegt wird.