Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

 

Herr Stadtrat Schweikert nimmt gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Herr Stadtrat Ittner möchte wissen, ob es bei einer GFZ von 0,64 immer noch 10 Wohneinheiten wären und wie die Verwaltung die Auswirkungen auf den Verkehr einschätzt, da es in der Rudolfshofer Straße in den letzten Jahren zu einer enormen Nahverdichtung gekommen sei. 

 

Frau Nürnberger antwortet, dass der Bebauungsplan keine Anzahl von Wohneinheiten festsetzt, sondern Baufenster. Wohneinheiten hängen natürlich von der Größe der Einheiten ab, man könne von einer GFZ nicht auf die Anzahl der Einheiten schließen. Aus Sicht der Verwaltung sei der Verkehr dort abwickelbar, sonst hätte man den Bebauungsplan nicht so beschließen dürfen.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau,- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Wohnanlagen mit zehn Wohneinheiten auf den Grundstücken FlNr. 1455/6 und 1453/3 der Gemarkung Lauf, Rudolfshofer Str. 26, sowie zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Eschenauer Straße – Nordring“

 

- GFZ 0,77 statt 0,6,

 

da die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu einer GFZ von max. 0,64 wird in Aussicht gestellt.