Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eschenauer Straße – Nordring“ das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von acht Einzelhäusern und 27 Reihenhäusern und einer Grenzgaragenanlage mit 33 Garagen auf den Grundstücken FlNr. 1391/82, 1391/83, 1428/5, 1428/14, 1428/16, 1428/17 und 1431/1 der Gemarkung Lauf, Galgenbühlstraße.

 

Folgende Fragen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu klären bzw. als Hinweis zu geben:

 

1.      Zur Kampfmittelfreigabe sind bei Bodeneingriffen die Vorgaben der einschlägigen Richtlinien „Arbeitshilfe Kampfmittelräumung“ des Bundes zu beachten.

2.      Die Ursache der erhöhten Phenolkonzentrationen, die Einzelparameter und die räumliche Ausdehnung sind im Zuge der weiteren Untergrunderkundigungen zu klären.

3.      Falls offene Bauwasserhaltungen notwendig werden, sind diese rechtzeitig vor Baubeginn beim Landratsamt Nürnberger Land zu beantragen.

4.      Dauerhafte Grundwasserabsenkungen sind nicht zulässig. Tiefgaragen und Keller sind baulich gegen eventuell anstehendes Grundwasser zu schützen.

5.      Die Beteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Nürnberg, Eilgutstr. 2, 90443 Nürnberg, ist vom Antragsteller gesondert zu veranlassen.

6.      Der Nachweis eines erforderlichen Kinderspielplatzes ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

7.      Fragen des Brandschutzes sind ebenfalls im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.

8.      Mit dem Bauantrag ist eine Entwässerungsplanung einschl. der Berechnung der Abflussmenge und des Rückhaltevolumens vorzulegen.

9.      Seitens des Bauherrn ist zu prüfen, ob der Wendehammer hinsichtlich der Müllabfuhrfahrzeuge ausreichend dimensioniert ist.

10.   Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse müssen nachgewiesen und gewährleistet sein.