Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses und zur Nutzungsänderung der denkmalgeschützten Gebäude in eine Gaststätte mit Biergarten auf dem Grundstück FlNr. 429 der Gemarkung Beerbach, Tauchersreuther Hauptstr. 10, unter folgenden Maßgaben, die sich auf die angefragten Punkte beziehen:

 

Zu 1.   Die Lage des Neubaus orientiert sich am genehmigten Vorbescheid. Eine Verschiebung nach Norden ist nur bei unproblematischem Geländeverlauf möglich und muss entsprechend nachgewiesen werden.

 

Zu 2.   Die Kniestockhöhe orientiert sich an der Umgebung und darf max. 62,5 cm betragen.

 

Zu 3.   Die Fußbodenoberkante darf max. 20 cm über dem vorhandenen Gelände (bergseitig) liegen.

 

Zu 4.   Der Garagenbaukörper ist mit Satteldach auszuführen und bzgl. der Lage auf den notwendigen Parkplatz abzustimmen.

 

Zu 5.   Eine Gaststätte mit Biergarten fügt sich hinsichtlich der Nutzung gem. §. 34 BauGB ein.

 

Zu 6.   Siehe Punkt 5. Evtl. Änderungen/Umbauten an den Gebäuden sind mit der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land zu klären.

 

Zu 7.   Der Betrieb eines Biergartens ist nach derzeitiger Rechtslage bis 22.00 Uhr möglich, außer es bestehen Immissionskonflikte. Eine Gaststätte kann nach derzeitiger Rechtslage bis 1.00 Uhr (oder auch länger) betrieben werden.

 

Zu 8.   Die Anlage von Parkplätzen für Gaststätte und Biergarten an der Westseite ist möglich, wenn sie mit einer gebündelten Einfahrt an die öffentliche Straße angeschlossen werden. Eventuelle Immissionskonflikte durch den Parkplatz müssen geprüft werden.

 

Zu 9.   Ein Reitplatz auf FlNr. 389 ist nicht möglich, da es sich um Außenbereich handelt und der Antragsteller nicht privilegiert ist.