Sitzung: 15.09.2009 BauA/009/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: BA/096/2009
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“ sowie der Tekturplan.
Nr.2 zum Bebauungsplan Nr. 44 werden im Bereich der Mozartstraße und der
Schubertstraße durch einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB
geändert.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem
Entwurfsplan vom 15.09.2009.
3.
Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Allgemeines Wohngebiet“
gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 5 zum
Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“.
5.
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Auf die Durchführung einer
Umweltprüfung wird verzichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Außerdem sind eine öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.