Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.        Der Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“ sowie der Tekturplan. Nr.2 zum Bebauungsplan Nr. 44 werden im Bereich der Mozartstraße und der Schubertstraße durch einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 15.09.2009.

3.    Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

4.    Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“.

5.    Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13  BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Außerdem sind eine öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.