Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Herr Schriefer erläutert ausführlich die ausgearbeitete Neukonzeption des Laufer Stadtverkehrs und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Zusammenarbeit mit dem VGN so gut war, dass man keinen externen Planer benötigt habe und daher keine weiteren Kosten angefallen sind. Er ist auch über die gute Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und dem ÖPNV, sowie mit einem anderen Stadtbusanbieter der Stadt Hersbruck, erfreut. Er informiert, dass die Stadt Lauf im Moment einen Kostenanteil von ca. 83% habe, man aber bestrebt sei, sich Richtung 70% zu bewegen. Die Verwaltung arbeitet daran, dass weitere Infrastrukturmaßnahmen bezuschusst werden, wie z. B. die Barrierefreiheit. Die Verwaltung habe vor mit dem Beschluss in die Schlussvorgaben und Verhandlungen einzusteigen. Die Vorgaben seien bis Mitte Juni an den Landkreis zu melden.

Herr Stadtrat Mayer findet den Entwurf des Konzeptes sehr gut, er betont aber ausdrücklich, dass er nur unter dem Finanzierungsvorbehalt zustimmen wird.

Der Vorsitzende erklärt, die Ausschreibung wird nicht von der Stadt gemacht sondern vom Landratsamt. Es sind die Ansätze, die jedes Jahr im Haushalt erscheinen würden. Im Beschluss gelte das Haushaltsrecht der Stadt Lauf.

Herr Stadtrat Lang möchte wissen ob man diese Kosten bereits abschätzen könne.

 

Herr Schriefer antwortet, wenn man „a“ die Kosten pro Kilometer mit „b“ gefahrene Kilometer multipliziert ergeben sich die Gesamtkosten. Da neu ausgeschrieben wird sind weder die Kosten im alten noch im neuen System bekannt. Eine klare Aussage zu den Mehrkosten könne man daher im Moment noch nicht treffen. Aber mit diesem System, im 20-Minuten-Takt gerade in den Süden nach Lauf links fahren, wo sich die großen Wohnblöcke befinden und viele Leute wohnen will man mit dem 20-Minuten-Takt ein deutliches „Mehr“ an Fahrgästen generieren und durch die Direktanbindung aller S-Bahnen an den Marktplatz. Und über diese Mehreinnahmen der Fahrgäste könne man die Kosten dann wieder gegenrechnen. Die Erwartungshaltung ist schon, dass man durch diese Verbesserung der Fahrzeiten an ein „Mehr“ an Fahrgästen komme um die Kosten auszugleichen.

 

Im weiteren Verlauf der breiten Diskussion sprechen sich die Mitglieder des Gremiums für das vorgestellte Konzept aus und stellen zahlreiche detaillierte Fragen zum neuen Linienkonzept, die ausführlich durch Herrn Schriefer beantwortet werden.

 

Zum barrierefreien Umbau des Marktplatzes erklärt Frau Nürnberger, dass das größte Problem zur Herstellung der Barrierefreiheit der Höhenunterschied am Marktplatz sei. Man müsse den Bordstein anheben, d. h. man braucht eine längere Anrampung. Es gäbe nur einen Bereich in dem man diese Höhe erreicht, was der Länge von zwei Bussen entspräche. Die Kosten würden jetzt ermittelt werden, wobei die Fahrbahnkonzeption unabhängig von dem barrierefreien Ausbau ist. Außerdem gäbe es ausreichend Förderungen, wie z. B. die städtebauliche Förderung, die in Anspruch genommen werden können. Die Einnahmen und Ausgaben würden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen aufbereitet werden und der Stadtrat entscheidet dann ob man dieses Konzept haben möchte oder nicht. Ziel müsse es sein, dass man mit dem barrierefreien Umbau an der meist frequentierten Haltestelle anfängt und sich sukzessive die anderen Haltestellen umgestaltet. Der Marktplatz sei im Moment nicht barrierefrei.

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt die Verwaltung mit folgender Umsetzung zu beauftragen:

-       das neue Linienkonzept mit der Modifizierung des Bushaltestellenstandortes Marktplatz (nach konzeptioneller Verkehrsplanung  durch den VGN) ist als Basis der anstehenden Kostenteilungsvereinbarung mit dem LRA zugrunde zu legen (Bindung für den Ausschreibungszeitraum von 9 Jahren)

-       eine Stadtbus-Anbindung der S-Bahn im 20-Minuten-Takt ist zur Attraktivitätsverbesserung im Stadtverkehr umzusetzen

-       der Betrieb eines Fahrkartenautomaten sowie der Betrieb eines Dynamischen Fahrgastanzeigen-Systems am Marktplatz vorzusehen

-       der barrierefreie Ausbau des Bushaltestellenstandortes Marktplatz für mindestens zwei Bushaltestellen ist durch das Bauamt rechtzeitig zu planen.