Beschlussvorschlag:
1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
„Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses
vom 2. Dezember 2015 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Die Jahresrechnungen 2014 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3
GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Peg.
Solleinnahmen/Sollausgaben 69.961.298,94 Euro
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 68.784,39 Euro
c) J.F. Barth’sche Sitftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 2.288,18 Euro
Der Jahresabschluss 2014 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2014 15.395.205,61 Euro
b) Summe der GuV-Rechnung 2014
Erträge 4.413.420,82 Euro
Aufwendungen 5.192.296,35 Euro
c) Jahresfehlbetrag lt. GuV-Rechnung 2014
(zugleich Bilanzverlust zum 31.12.2014) 778.875,53 Euro“
3. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2014 der Stadt Lauf a.d.Peg, der Glockengie-
ßer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F. Barth’schen Stiftung und für den festgestell
ten Jahresabschluss 2014 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St
Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.“
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziff. 3) hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).