Frau Wamser erläutert, nachdem zu Beginn des Haushaltsjahres der neue Haushalt 2016 noch nicht verabschiedet war, war der Monat Januar geprägt von den vorbereitenden Arbeiten zum Erlass des Haushalts. Mit Beschluss der Haushaltssatzung am 28.01.2016 waren dann die beschlossenen Einsparmaßnahmen zu vollziehen bzw. sind diese noch vorzubereiten für das gleichzeitig beschlossene Konsolidierungskonzept.
Zeitgleich waren die Umstellungs- und Vorarbeiten zu erledigen, die für den ab 01.01.2016 laufenden Abwasserbetrieb der Stadt Lauf a.d.Pegnitz als Optimierten Regiebetrieb durchzuführen waren. Die Komplexität dieser Vorgänge und der dazu notwendige Informationsaustausch innerhalb der Verwaltung und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern prägten die weiteren Monate des ersten Quartals und forderten vollen Einsatz insbesondere in der Finanzverwaltung.
Insgesamt zeigen die Steuereinnahmen des ersten Quartals noch nicht die prognostizierten Zuwächse, was allerdings insbesondere an der verspäteten Einbuchung (erfolgte nicht im 1. VJ) der Anteilsbeträge liegt.
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer, Einkommensteuer-Ersatz und Anteil an der Umsatzsteuer
Bis Ende März waren – wie üblich – lediglich die Abrechnungsbeträge des Vorjahres zu verbuchen. Bei der Einkommenssteuer war dies eine Rückzahlung von 130.346 Euro, beim Einkommensteuer-Ersatz eine weitere Einnahme von 11.745 Euro und beim Umsatzsteueranteil ebenfalls eine Einnahme von 6.487 Euro. Der erwartete Anstieg ist damit in diesem Bericht noch nicht ersichtlich, da die ersten Vierteljahresraten für 2016 erst Ende April eingegangen sind.
Gewerbesteuer
13.413.688,64 Euro
Damit liegt der Quartalsbetrag rd. 1.561.000 Euro niedriger als im Vorjahr; allerdings ist der vorsichtig geschätzte Ansatz des Jahres 2016 von 13 Mio. Euro bereits leicht überschritten.
Dieses Ergebnis bestätigt die neuesten Zahlen des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2016, wonach im Jahresvergleich leichte Einnahmeeinbußen bei der Gewerbesteuer gegenüber 2015 zu verzeichnen sind.
Im Gegenzug dazu wurde die Gewerbesteuerumlage mit 223.939 Euro (Nachzahlung für 2015) verausgabt.
Anteil auf Aufkommen
der Grunderwerbsteuer
- 11.764,36 Euro
Das Vierteljahresergebnis zeigt ein Minus auf, weil in den ersten Monaten 40.301,62 Euro an Rückzahlungen zu leisten waren. Reine Einnahmen der Monate Januar bis März waren hingegen 64.446,96 Euro, was gegenüber dem Vorjahreswert ein Plus von 16.630 Euro bedeutet.
Kommunalanteil am
örtlichen Kfz.-Steueraufkommen
59.975 Euro
Der Betrag für das erste Quartal liegt etwas unter dem Vorjahresniveau (61.625 Euro), jedoch wird im Laufe des Jahres der eingeplante Haushaltsansatz erreicht werden.
Realsteuern
GrSt A 63.120,52 Euro
GrSt B 2.675.893,03 Euro
Hundesteuer 77.935,00 Euro
Die Jahresbeträge der zu Soll gestellten Realsteuern haben die geplanten Einnahmeansätze noch nicht erreicht (Ausnahme: Hundesteuer). Außerdem liegen sie leicht unter den vergleichbaren Vorjahreswerten. Es bleibt abzuwarten, inwieweit hier noch Nachberechnungen vorzunehmen sind, die dann weitere Einnahmen generieren.
Sonstige Steuereinnahmen/Art. 7 FAG
109.423 Euro
In etwa beläuft sich diese tatsächliche Einnahme des ersten Vierteljahres auf die des 1. VJ 2015.
Schlüsselzuweisungen
177.824 Euro
Die erste Rate der zugewiesenen Schlüsselzuweisungen wegen gesunkener Steuerkraft ist mit 177.824 Euro eingegangen. Die weiteren drei Raten werden termingerecht erwartet.
Kreisumlage
3.455.596,92 Euro
Nachdem der neue Kreisumlagebescheid für das Jahr 2016 mit dem auf 47 Punkte gesenkten Hebesatz noch nicht vorliegt, waren die monatlichen Raten in der bisherigen Höhe von jeweils 1.151.865,64 Euro zu überweisen. Gegenüber den Vorjahresraten betrugen diese immerhin rd. 20.500 Euro im Monat mehr.
Budgetberichte
Die Einrichtungen bzw. die budgetierten Bereiche teilten mit, dass im ersten Quartal alle Mittel ausreichten. Lediglich die zum Haushalt beschlossene Haushaltssperre von 30.000 Euro im Bereich der Bücherei veranlasste die Einrichtung dazu, ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und mögliche Einsparpotentiale aufzufinden. Übergangsweise überplanmäßige Ausgaben für geplante Projekte wurden dort trotzdem getätigt, da dafür in den kommenden Wochen und Monaten wieder Einnahmen, z. B. aus vereinbarten Beteiligungen benachbarter Kommunen, eingehen werden, so dass hier letztendlich keine zusätzlichen oder überhöhten Ausgaben entstehen.
Vermögenshaushalt
Die Maßnahmen des Vermögenshaushalts liefen ununterbrochen weiter, so dass sowohl die bereits übertragenen Haushaltsreste als auch neue Haushaltsmittel in Anspruch genommen wurden. Mit der im März erteilten rechtsaufsichtlichen Genehmigung zum Haushalt stehen jetzt auch evtl. benötigte Kreditmittel zur weiteren Durchführung der investiven Maßnahmen zur Verfügung.