Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Herr Wallner bezieht sich auf den Beschluss des Stadtrates vom 23.10.2014, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, in Zusammenarbeit mit allen Kommandanten den aktuellen maschinellen und personellen Bestand bei den Feuerwehren zu dokumentieren und die Notwendigkeit zur Erfüllung der Pflichtaufgaben zu prüfen. Diesbezüglich wurde die Firma IBG mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans beauftragt. Die Feuerwehren haben den jeweiligen Projektbericht erhalten, um die dort dargestellten Zahlen und Daten zu überprüfen. Die gemeldeten Änderungen wurden eingearbeitet. Am 16.04.2016 wurde der fertiggestellte Entwurf in einem Workshop mit allen Ortsteilkommandanten und Vertretern der Politik besprochen und einvernehmlich die vorliegende Fassung erarbeitet. Diesbezüglich verweist Herr Wallner auf die schriftliche Stellungnahme der Feuerwehr Bullach und das Schreiben der Feuerwehr Tauchersreuth hinsichtlich der Auflösung, die allen Stadtratsmitgliedern per mail zugesandt wurden.

 

Herr Keller vom beauftragten Büro IBG erläutert anhand einer Präsentation die wesentlichen Fakten zum Feuerwehrbedarfsplan.

 

Nach einem sehr konstruktiven Wortwechsel innerhalb des Gremiums fasst Vorsitzender die Abänderungen für den Beschlussvorschlag aufgrund der Debattenbeiträge nochmals zusammen:

Auf Seite 46 des Feuerwehrbedarfsplans wird im mittelfristigen Investitions- und Maßnahmenprogramm das Tragkraftspritzenfahrzeug TSF für die Feuerwehr Weigenhofen von 2020 auf 2018 vorgezogen.

Punkt 3.1 wird ergänzt mit dem Wort von „jeweils“ maximal 30.000 Euro.

Punkt 3.2 soll lauten „Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für den jeweiligen Stellplatz zu ermitteln und dem Stadtrat bis September 2016 vorzulegen“.


Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.         Der Feuerwehrbedarfsplan für die Jahre 2016 – 2020 in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.

 

2.         Die im Feuerwehrbedarfsplan

 

2.1   als die für die kommunale Gefahrenabwehr ausgewiesenen Fahrzeugbeschaffungen sind in die Finanzplanung und im jeweiligen Haushalt einzustellen.

 

2.2   als die für die überörtliche Gefahrenabwehr ausgewiesenen Fahrzeugbeschaffungen sind in die Finanzplanung und im jeweiligen Haushalt einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landkreis Nürnberger Land über eine einvernehmliche Aufteilung der Anschaffungs- und Unterhaltskosten zu verhandeln.

 

2.3   als Zusatzausstattung ausgewiesenen Fahrzeugbeschaffungen sind in die Finanzplanung einzustellen. Über die konkrete Umsetzung wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen entschieden.

 

3         Das im Feuerwehrbedarfsplan dargestellte Mannschaftstransportwagenkonzept wird zur Kenntnis genommen. Das für die FFW Schönberg anzuschaffende Fahrzeug steht allen Feuerwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Verfügung.

 

3.1   Sollten weitere Mannschaftstransportfahrzeuge für die FFW´s Günthersbühl und Neunhof beschafft werden, stellt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz hierfür einen Betrag von jeweils maximal 30.000 € (incl. der möglichen Förderung zur Verfügung) als freiwillige Leistung im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Verfügung. Übersteigen die Anschaffungskosten diesen Betrag, so sind die zusätzlichen Kosten durch den Feuerwehrverein zu tragen. Für den Fall, dass die Feuerwehren Günthersbühl und / oder Neunhof Mannschaftstransportwagen anschaffen, so stehen diese ebenfalls allen Feuerwehren der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Verfügung.

 

3.2   Zusätzlich wäre jeweils ein UVV-konformer Stellplatz in einer Größenordnung von 55 qm zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für den jeweiligen Stellplatz zu ermitteln und dem Stadtrat bis September 2016 vorzulegen.

 

4         Die Verwaltung wird beauftragt:

 

4.1   zur Überprüfung der Löschwasserversorgung an die Städtischen Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH heranzutreten,

 

4.2   mit dem Markt Eckental in Verbindung zu treten mit dem Ziel, eine Zweckvereinbarung zur Mitnutzung der Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Eschenau abzuschließen,

 

4.3   bei Baugenehmigungen für einen „drehleiterpflichtigen“ Neubau das Landratsamt Nürnberger Land als zuständige Baugenehmigungsbehörde darauf hinzuweisen, dass die Baugenehmigung nur dann erteilt werden soll, wenn das Gebäude innerhalb der Hilfsfrist von der Drehleiter der Stadt Lauf a.d.Pegnitz oder des Markt Eckental planmäßig zu erreichen ist. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so muss der 2. Rettungsweg bauseits sichergestellt sein.

 

4.4   einen Arbeitskreis zur nachhaltigen Verbesserung der Personalentwicklung der Feuerwehren zu bilden und dem Stadtrat ist bis März 2017 einen entsprechenden Maßnahmenplan vorzulegen.

 

5         Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans für den Zeitraum 2021 – 2025 ist rechtzeitig in die Wege zu leiten.

 


Eine neue Fassung des Feuerwehrbedarfsplans wird in das Ratsinfosystem eingestellt. Herr Heinecke wird gebeten, das empfehlende Abstimmungsergebnis den Kommandanten vor der Stadtrats-Sitzung mitzuteilen.