Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

a)    Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Grundstücke FlNr. 199 (Tfl.) und 200 (Tfl.) der Gemarkung Schönberg werden im Flächennutzungsplan der Stadt Lauf als „Fläche für Gemeinbedarf“ dargestellt.

 

Abstimmung:                          Ja: 15  Nein: 0

 

b)    Antrag auf Erweiterung der Hauptverwaltung auf den Grundstücken FlNr. 199 (Tfl.) und 200 (Tfl.) der Gemarkung Schönberg, Nessenmühlstr. 35

 

Beschluss:


Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung der Hauptverwaltung auf den Grundstücken FlNr. 200 Tfl. und 199 Tfl. der Gemarkung Schönberg, Nessenmühlstr. 35, weil sich die Grundstücke im Außenbereich befinden, im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lauf als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt sind und somit öffentliche Belange entgegenstehen.

Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn der Flächennutzungsplan geändert ist und die Grundstücke als „Fläche für Gemeinbedarf“ dargestellt sind.