Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Isolierten Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück FlNr. 24/8 der Gemarkung Simonshofen, Apfelgartenstr. 4,

 

-        Gartengerätehaus außerhalb der Baugrenzen,

 

da ausreichend geeignete Bauflächen im Bebauungsplan möglich sind.

 

Das Einvernehmen zur Isolierten Befreiung

 

-        Gartengerätehaus in Holzbauweise statt in Massivbauweise

 

wird in Aussicht gestellt, wenn das Gartengerätehaus soweit nach Nordwesten verschoben wird, dass es sich innerhalb der Baugrenzen befindet.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Isolierten Befreiung zur Errichtung eines Steinbackofens

 

-        Steinbackofen außerhalb der Baugrenzen

 

wird erteilt, wenn er nicht an der Grenze errichtet wird. Öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Brandschutz und Immissionsschutz) sind zu beachten.