Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Mittelgarage mit Büroraum auf dem Grundstück FlNr. 527/19, Nähe Ostendstraße, da gem. § 2 der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellv) die Länge von 3 m für Zu- und Abfahrten zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche nicht eingehalten wird.

 

Die Zustimmung zur Errichtung von Garagen als untergeordnete Nebenanlage kann in Aussicht gestellt werden, mit den Maßgaben,

 

-     dass ein Stauraum von mindestens 3 m vor den Garagen eingehalten wird,

-     ein Pultdach mit einer Dachneigung von mindestens 8° errichtet wird und

-     die Büronutzung entfällt.

 

Im Rahmen der Genehmigungsplanung ist das Vorhaben mit der Deutschen Bahn AG abzustimmen.