Sitzung: 19.04.2016 BUS/006/2016
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung einer Mittelgarage mit Büroraum auf dem Grundstück FlNr. 527/19,
Nähe Ostendstraße, da gem. § 2 der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellv)
die Länge von 3 m für Zu- und Abfahrten zwischen Garage und öffentlicher
Verkehrsfläche nicht eingehalten wird.
Die Zustimmung zur
Errichtung von Garagen als untergeordnete Nebenanlage kann in Aussicht gestellt
werden, mit den Maßgaben,
- dass ein Stauraum von mindestens
3 m vor den Garagen eingehalten wird,
- ein Pultdach mit einer
Dachneigung von mindestens 8° errichtet wird und
- die Büronutzung entfällt.
Im Rahmen der Genehmigungsplanung ist das Vorhaben mit der Deutschen Bahn AG abzustimmen.