Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2

Herr Wörner verweist auf die Vorberatung im Kinder- und Jugendausschuss und gibt noch einige Informationen zu den aktuellen Zahlen. 830 Plätze stehen 795 Kindern gegenüber. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass die Integrativkinder laut einer Regelung mit der Fachaufsicht nicht nur bei den Plätzen berücksichtigt werden müssen, sondern auch bei den real vorhandenen Köpfen. Die Stadt berechnet ein Integrativkind mit drei Köpfen. Den freien Trägern ist dies freigestellt mit dem Faktor bis zu 4,5. Daraus ergibt sich, dass die Berechnung auf das Stadtgebiet gesehen schon jetzt überbelegt ist. Deshalb empfiehlt die Verwaltung die Schaffung der zusätzlichen Kindergartengruppe beim ASB.

 

Herr Stadtrat Ochs bezieht sich auf den übermittelten Aktenvermerk der Verwaltung und hat noch einigen Erklärungsbedarf zu den Kopfberechnungen um eine Grundlage für die Entscheidung einer Bedarfsanerkennung zu haben.

 

Herr Wörner nimmt kurz Stellung zum hergebrachten System, welches auch nie beanstandet wurde.

 

Herr Stadtrat Pohl nimmt Bezug auf die Abfrage der Kindergärten nach Bedarf und ist an den Rückmeldungen bezüglich der Kapazitäten interessiert.

 

Frau Stadträtin Vogel erinnert daran, dass seinerzeit unter Altbürgermeister Pompl garantiert wurde, dass jedes Kind einen Kindertagesstättenplatz bekommt. Es ist auch damit zu rechnen, dass sich bis Beginn des neuen Kindergartenjahres mit Sicherheit noch Veränderungen durch Zuzug oder Anfragen von außerhalb ergeben. Wenn man einen freien Träger hat, der bereitwillig Geld investiert, sollte man sich nicht dagegen verwehren.

 

Nach einem weiteren ausführlichen Wortwechsel auch in Bezug auf die Laufzeit, die auf drei Jahre verkürzt werden sollte, stellt Herr Stadtrat Auernheimer einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.

 

Da sich kein Widerspruch erhebt, wird über den empfehlenden Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Bedarf nach Art. 7 BayKiBiG für eine zusätzliche Kindergartengruppe mit 20 Kindern im ASB Glückskinderhaus, Südring 3, Lauf an der Pegnitz, ab dem Kindertagesstättenjahr 2016/2017 befristet für einen Zeitraum von drei Jahren anzuerkennen und die Gewährung Betriebskostenförderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Aussicht zu stellen.