Für den Haushalt 2016 wurden seitens des Stadtrates Kürzungen im Bereich des Zuschusswesens der Kindertagesstätten der freien Träger beschlossen. Daraufhin wurden seitens dem Fachgebiet Bildung & Generationen das Zuschusswesen im Kindertagessättenbereich überarbeitet und eine neue Richtlinie erstellt.

 

Die erarbeitete Richtlinie ist für die Stadt Lauf, aufgrund der Anpassung an den Basiswert, grundsätzlich besser als die bisherige Pauschale an die freien Träger. Jedoch, so Herr Ochs, könnten den freien Trägern vor allem im Krippenbereich zur Einhaltung des vorgegeben Anstellungsschlüssel von 1 : 8,5 Defizite entstehen. Denn die in der Richtlinie verankerten Förderungen decken nicht vollständig die Personalkosten. Daher sollten unter anderem auch die Gebühren im Kindertagesstättenbereich regelmäßiger angepasst werden.


Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss stimmt der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf an der Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger zu und empfiehlt dem Stadtrat, diese Richtlinie ebenfalls mit zu tragen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Richtlinie ab dem 01.01.2016 zu beauftragen.

 

Die Anstellungsschlüssel in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind spätestens bis zum Kindertagesstättenjahr 2016/2017 den bezuschussten Anstellungsschlüsseln der freien Träger anzupassen.

 

Für die Umsetzung von Abschlagszahlungen entsprechend der Zuschussrichtlinie werden im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 215.000 Euro für die Ausbezahlung der Qualitätszuschüsse aus dem Jahr 2015 zur Verfügung gestellt.