Sitzung: 28.04.2016 StR/004/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0
Vorlage: FB 1/025/2016
Herr 2. Bürgermeister Maschler weist darauf hin, dass bei künftigen Baumaßnahmen alle möglichen in Frage kommenden Träger die gleichen Chancen haben sollen sich dafür zu bewerben und nicht im Vorfeld schon eine Festlegung erfolgt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, grundsätzlich bei
künftigen Baumaßnahmen im Kindertagesstättenbereich auf städtischen
Grundstücken die Baumaßnahme selbst durchzuführen und einem freien Träger gegen
einen angemessen Mietpreis auf Grundlage des vorgestellten Kalkulationsschemata
zur Verfügung zu stellen.
Alternativ bleiben die bisherigen Regelungen beim Bau einer Kindertagesstätte eines freien Trägers auf städtischem Grund mit beispielsweise einem Erbbaurecht-Vertrag sowie die Zuschussrichtlinie bei Baumaßnahmen eines freien Trägers auf dessen Grundstück hiervon unberührt.