Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Herr 2. Bürgermeister Maschler weist darauf hin, dass bei künftigen Baumaßnahmen alle möglichen in Frage kommenden Träger die gleichen Chancen haben sollen sich dafür zu bewerben und nicht im Vorfeld schon eine Festlegung erfolgt. 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, grundsätzlich bei künftigen Baumaßnahmen im Kindertagesstättenbereich auf städtischen Grundstücken die Baumaßnahme selbst durchzuführen und einem freien Träger gegen einen angemessen Mietpreis auf Grundlage des vorgestellten Kalkulationsschemata zur Verfügung zu stellen.

Alternativ bleiben die bisherigen Regelungen beim Bau einer Kindertagesstätte eines freien Trägers auf städtischem Grund mit beispielsweise einem Erbbaurecht-Vertrag sowie die Zuschussrichtlinie bei Baumaßnahmen eines freien Trägers auf dessen Grundstück hiervon unberührt.