Sitzung: 12.04.2016 KiJuSA/001/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: FB 1/025/2016
Bei beiden Varianten wurden bisher keine Personalkosten mit einkalkuliert. Grund hierfür ist, dass der Stadt Lauf sowohl bei Variante 1 „Bau durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz auf städtischen Grundstück“, als auch bei Variante 2 „Bau durch Träger auf eigenem Grundstück“ Personalkosten entstehen.
Vorteil von Variante 1 ist, dass bei einem Bau durch die Stadt Lauf auf städtischen Grundstück die Professionalität bzw. die Kernkompetenzen für die Umsetzung und Überwachung eines Baues vorhanden sind - durch die entsprechenden Mitarbeiter des Bauamtes. Jedoch sollte bei dieser Variante die Miete für das Gebäude für den freien Träger der Kindertagesstätte erwirtschaftbar sein. Für die Stadtverwaltung bedeutet dies, dass sie jeden Fall einzeln betrachten und entsprechend kalkulieren sollte.
Beschluss:
Der
Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadt, bei künftigen
Baumaßnahmen im Kindertagesstättenbereich auf städtischen Grundstücken die
Baumaßnahme selbst durchzuführen und einem freien Träger gegen einen angemessen
Mietpreis auf Grundlage des vorgestellten Kalkulationsschemata zu Verfügung zu
stellen.
Alternativ bleiben die bisherigen Regelungen beim Bau einer Kindertagesstätte eines freien Trägers auf städtischem Grund mit beispielsweise einem Erbbaurecht-Vertrag sowie die Zuschussrichtlinie bei Baumaßnahmen eines freien Trägers auf dessen Grundstück hiervon unberührt.