Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Unterkunft für Asylsuchende für 5 Jahre und danach gewerblicher Nutzung auf dem Grundstück FlNr. 110 (Tfl.) Gemarkung Wetzendorf, Nähe Westendstraße, zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 65 Tektur 2

-       Wohnungen unzulässig

-       Gebäude teilweise auf privater Grünfläche

und zur Ausnahme gem. § 8 Satz 1 Abs. 3 BauNVO

 

-       Unterkunft für Asylsuchende als Anlage für soziale Zwecke,

 

weil Wohnungen gemäß Tektur 2 zum Bebauungsplan Nr. 65 „Gewerbegebiet Wetzendorf Ost“ explizit ausgeschlossen sind und es bei der Zulassung von Wohnen zu Konflikten hinsichtlich der Emissionen kommen kann.

 

Geeignetere Alternativstandorte sind im Stadtgebiet vorhanden.