Sitzung: 08.03.2016 BUS/004/2016
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau
einer Unterkunft für Asylsuchende für 5 Jahre und danach gewerblicher Nutzung
auf dem Grundstück FlNr. 110 (Tfl.) Gemarkung Wetzendorf, Nähe Westendstraße, zu
den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 65
Tektur 2
- Wohnungen unzulässig
- Gebäude teilweise auf privater Grünfläche
und zur Ausnahme gem. § 8 Satz 1 Abs. 3
BauNVO
- Unterkunft für Asylsuchende als Anlage für
soziale Zwecke,
weil Wohnungen gemäß Tektur 2 zum Bebauungsplan Nr. 65 „Gewerbegebiet Wetzendorf Ost“ explizit ausgeschlossen sind und es bei der Zulassung von Wohnen zu Konflikten hinsichtlich der Emissionen kommen kann.
Geeignetere Alternativstandorte sind im Stadtgebiet vorhanden.