Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Schriefer informiert:

Zur Vorinformation einige allgemeine Anforderungen an den Badebetrieb:

-       Die Betriebsaufsicht umfasst die Bereiche der baulichen und technischen Anlagen sowie die Gesamtaufsicht über das Betriebspersonal insbesondere auch der Wasseraufsicht.

-       Der Betreiber hat durch ausreichend und qualifiziertes Personal die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht und der GUV, sowie weiterer rechtsverbindlicher Vorschriften und Normen zu erfüllen.

-       Die Betriebsaufsicht soll einen sicheren Badebetrieb gewährleisten und mögliche Haftungsrisiken für den Betreiber beherrschbar machen. Daraus ergibt sich, dass jede Bäderanlage täglich vor Inbetriebnahme von einer qualifizierten Fachkraft auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen ist und Daten, Mängel, Störungen etc. sowie ihre Beseitigung schriftlich festzuhalten sind (Betriebstagebuch).

-       Die verantwortliche Betriebsaufsicht erfordert vom damit Beauftragten Fachkunde. Diese kann somit nur von Personen übernommen werden, welche Aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind die Verantwortung und Aufgaben zur sicheren Durchführung eines Badebetriebs zu gewährleisten.

-       Qualifizierte Fachkräfte sind Schwimmmeister/Innen, Schwimmmeistergehilfen/Innen, Fachangestellte für Bäderbetrieb und Meister für Bäderbetrieb.

-       Die Betriebsleitung oder dessen Stellvertreter muss sich während des öffentlichen Badebetriebs im Betriebsgelände aufhalten.

-       Bei Abwesenheit des Betriebsleiters (Schichtwechsel) darf die stellvertretende Betriebsleitung nur auf qualifizierte Fachkräfte übertragen werden.

 

Um diese Vorgaben zu erfüllen haben wir für die Badesaison 2016 zur Suche nach einem Stellvertreter einen Fachangestellten für Bäderbetriebe oder Schwimmmeistergehilfen (m/w) ausgeschrieben. Zur Kostenersparnis wurde eine unbefristete Beschäftigung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 27 Stunden mit leistungsgerechter Bezahlung nach den Vorschriften des TVöD angeboten. Die bislang erhaltenen Bewerbungen erfüllen meist nicht annähernd die rechtlichen Mindestanforderungen.

Sollte kein Stellvertreter gefunden werden, könnte das Freibad nur im Einschichtbetrieb geführt werden, wobei dem Betriebsleiter wöchentlich ein freier Tag zuzugestehen ist.

Die Verwaltung möchte den zuständigen Ausschuss frühzeitig über die Personalsituation informieren, um ggf. noch vor der Freibaderöffnung reagieren zu können.

Eine Vertretung über einen Personaldienstleister wäre eine sehr kostenintensive Lösungsalternative.

 

Herr Weber fragt an, ob vorhandenes Personal der Stadt eventuell durch eine Schulung eingesetzt werden könnte.

 

Herr Erster Bürgermeister Bisping sagt eine dahingehende Prüfung zu, macht jedoch wenig Aussichten auf Erfolg, da eine Weiterqualifikation entsprechend Zeit in Anspruch nehmen würde und dies in der verbleibenden Zeit wahrscheinlich nicht mehr machbar ist.

 

Der Tagesordnungspunkt wird im nicht öffentlichen Teil weiter beraten.