Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 77 „Am Steinbruch“ wird im Bereich des Grundstücks Fl.Nr.
1676/2 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz durch einen Tekturplan gemäß den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem
Entwurfsplan vom 05.04.2016.
3.
Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Sondergebiet Sporthalle“
nach § 11 BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum
Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“.
5.
Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der nächsten Änderung
angeglichen.
6.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekanntzumachen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 durchzuführen.
7.
Für den durch den Anbau überbauten Revisionsschacht im städtischen Kanal
ist außerhalb des Anbaus ein neuer Schacht zu errichten. Es ist ein statischer
zu erbringen, dass durch den Anbau keine Last auf den Kanal abgetragen werden.
Vor Beginn und nach Abschluss der Bauarbeiten
ist der betroffene Kanalabschnitt zu verfilmen. Sämtliche
Kosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
8.
Kosten für erforderliche Fachgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
hat der Antragsteller zu tragen.