Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 77 „Am Steinbruch“ wird im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1676/2 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.

2.   Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 05.04.2016.

3.   Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Sondergebiet Sporthalle“ nach § 11 BauNVO festgesetzt.

4.   Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 77 „Sporthalle Haberloh“.

5.   Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der nächsten Änderung angeglichen.

6.   Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 durchzuführen.

 

7.   Für den durch den Anbau überbauten Revisionsschacht im städtischen Kanal ist außerhalb des Anbaus ein neuer Schacht zu errichten. Es ist ein statischer zu erbringen, dass durch den Anbau keine Last auf den Kanal abgetragen werden. Vor Beginn und nach Abschluss der Bauarbeiten ist der betroffene Kanalabschnitt zu verfilmen. Sämtliche Kosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen.

 

8.   Kosten für erforderliche Fachgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.