Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-,Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Fitnessstudios im Gebäudebestand auf dem Grundstück FlNr. 908/35, Gemarkung Lauf, Industriestr. 25, weil gemäß § 9 BauNVO 1990 und 2013 Industriegebiete ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solche Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind, dienen.