Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bebauungsplan Nr. 98
„Westlich der Simonshofer Straße“ wird in Bezug auf die Festsetzungen zum
aktiven Lärmschutz durch einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB
geändert.
2. Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom
08.03.2016.
3. Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO festgesetzt.
4. Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 98 „Westlich der Simonshofer Straße“.
5. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.