Beschluss:
Der Bauausschuss lehnt die Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück FlNr.562/2 der Gemarkung Lauf, Altdorfer Str. 4, aus städtebaulichen Gründen (Einfügung) und im Hinblick auf den Nachbarschutz ab.
Herr Stadtrat
Offenhammer hat gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht
teilgenommen.