Sitzung: 02.02.2016 BUS/002/2016
Frau Nürnberger bezieht sich auf die Anfragen von Herrn Stadtrat Schweikert aus der letzten Sitzung am 19.01.2016.
- Parksituation an der Packstation
Die Verkehrsbehörde hat sich die Situation vor Ort betrachtet und das eingeschränkte Halteverbot angeordnet.
- Beschilderung Zufahrt Würth
Es werden größere Einfahrverbotsschilder angebracht, diese werden auch gedreht, damit sie besser sichtbar sind.
Frau Nürnberger hat noch eine Bekanntmachung in Bezug auf blinkende LED-Straßenbeleuchtungen. Sie erklärt, dass den Stadtwerken fehlerhafte Vorschaltgeräte geliefert wurden. Die Stadtwerke haben das bereits mit der Firma geklärt, die Geräte werden vollständig und kostenfrei ausgetauscht.
Des
weiteren informiert Frau Nürnberger über die Richtigstellung der Niederschrift
aus der Sitzung vom 08.12.2015 im Bezug auf den Punkt „Aufstellung eines
Tekturplans zum Bebauungsplan Nr. 44 ‚Am Steinbruch‘“. In der Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2015 wurde zum Tagesordnungspunkt 7
„Aufstellung eines Tekturplans zum Bebauungsplan Nr. 44 ‚Am Steinbruch‘;
Aufstellungs- und Billigungsbeschluss“ u.a. ausgeführt, dass außer Wohnungen
für Demenz ca. 70 Wohneinheiten in Form von Doppel- oder Reihenhäuser errichtet
werden sollen. Die Ausführung der Beschlussvorlage FB 5/098/2015 zu diesem
Punkt „Die Restfläche soll mit maximal dreigeschossigen Geschosswohnungsbauten
bebaut werden“ ist im Protokoll nicht enthalten.
Die
öffentliche Niederschrift wurde in der 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschusses am 19.01.2016 durch das Gremium einstimmig und
ohne Einwendungen genehmigt und daraufhin im Ratsinfosystem der Stadt Lauf
veröffentlicht.
Die
Verwaltung wurde nach der Veröffentlichung der Niederschrift auf das Fehlen des
o.g. zitierten Satzes bezüglich der Geschosswohnungsbauten hingewiesen.
Zur
Richtigstellung wird ein entsprechender Auszug aus dieser Niederschrift der
öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2015 beigefügt.
Da
sich die Begründung eines Einwands u.a. auch auf diese Tatsache stützt, seitens
der Verwaltung folgender Hinweis:
Der Beschluss wird
durch den fehlenden Satz in der Niederschrift weder fehlerhaft noch unwirksam.
Die seitens der Verwaltung mit der Tagesordnung versandten Beschlussvorlage
enthielt diese Information. Die Ausschussmitglieder waren somit entsprechend
informiert und konnten diesen Aspekt bei der Beschlussfassung berücksichtigen,
zudem die Verwaltung dies in der Sitzung auch mündlich vorgetragen hat.
Herr Schweikert hat
noch eine Anfrage bezüglich des Fortschrittes der Busparkplätze.
Frau Nürnberger antwortet, dass es einen Antrag der Freien Wähler hinsichtlich des Busrendezvous gibt. Die Verwaltung würde diesen Punkt gerne in die Vorlage mitaufnehmen.
Des
weiteren informiert Frau Nürnberger über die Richtigstellung der Niederschrift
aus der Sitzung vom 08.12.2015 im Bezug auf den Punkt „Aufstellung eines
Tekturplans zum Bebauungsplan Nr. 44 ‚Am Steinbruch‘“. In der Niederschrift
über den öffentlichen Teil der 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2015 wurde zum Tagesordnungspunkt 7
„Aufstellung eines Tekturplans zum Bebauungsplan Nr. 44 ‚Am Steinbruch‘;
Aufstellungs- und Billigungsbeschluss“ u.a. ausgeführt, dass außer Wohnungen
für Demenz ca. 70 Wohneinheiten in Form von Doppel- oder Reihenhäuser errichtet
werden sollen. Die Ausführung der Beschlussvorlage FB 5/098/2015 zu diesem
Punkt „Die Restfläche soll mit maximal dreigeschossigen Geschosswohnungsbauten
bebaut werden“ ist im Protokoll nicht enthalten.
Die
öffentliche Niederschrift wurde in der 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschusses am 19.01.2016 durch das Gremium einstimmig und
ohne Einwendungen genehmigt und daraufhin im Ratsinfosystem der Stadt Lauf
veröffentlicht.
Die
Verwaltung wurde nach der Veröffentlichung der Niederschrift auf das Fehlen des
o.g. zitierten Satzes bezüglich der Geschosswohnungsbauten hingewiesen.
Zur
Richtigstellung wird ein entsprechender Auszug aus dieser Niederschrift der
öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2015 beigefügt.
Da
sich die Begründung eines Einwands u.a. auch auf diese Tatsache stützt, seitens
der Verwaltung folgender Hinweis:
Der Beschluss wird
durch den fehlenden Satz in der Niederschrift weder fehlerhaft noch unwirksam.
Die seitens der Verwaltung mit der Tagesordnung versandten Beschlussvorlage
enthielt diese Information. Die Ausschussmitglieder waren somit entsprechend
informiert und konnten diesen Aspekt bei der Beschlussfassung berücksichtigen,
zudem die Verwaltung dies in der Sitzung auch mündlich vorgetragen hat.
Beschluss: