Frau Nürnberger bezieht sich auf die Anfragen von Herrn Stadtrat Schweikert aus der letzten Sitzung am 19.01.2016.

 

  1. Parksituation an der Packstation

Die Verkehrsbehörde hat sich die Situation vor Ort betrachtet und das eingeschränkte Halteverbot angeordnet.

 

  1. Beschilderung Zufahrt Würth

Es werden größere Einfahrverbotsschilder angebracht, diese werden auch gedreht, damit sie besser sichtbar sind.

 

Frau Nürnberger hat noch eine Bekanntmachung in Bezug auf blinkende LED-Straßenbeleuchtungen. Sie erklärt, dass den Stadtwerken fehlerhafte Vorschaltgeräte geliefert wurden. Die Stadtwerke haben das bereits mit der Firma geklärt, die Geräte werden vollständig und kostenfrei ausgetauscht.

 

Des weiteren informiert Frau Nürnberger über die Richtigstellung der Niederschrift aus der Sitzung vom 08.12.2015 im Bezug auf den Punkt „Aufstellung eines Tekturplans zum Bebauungsplan Nr. 44 ‚Am Steinbruch‘“. In der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2015 wurde zum Tagesordnungspunkt 7 „Aufstellung eines Tekturplans zum Bebauungsplan Nr. 44 ‚Am Steinbruch‘; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss“ u.a. ausgeführt, dass außer Wohnungen für Demenz ca. 70 Wohneinheiten in Form von Doppel- oder Reihenhäuser errichtet werden sollen. Die Ausführung der Beschlussvorlage FB 5/098/2015 zu diesem Punkt „Die Restfläche soll mit maximal dreigeschossigen Geschosswohnungsbauten bebaut werden“ ist im Protokoll nicht enthalten.

 

Die öffentliche Niederschrift wurde in der 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 19.01.2016 durch das Gremium einstimmig und ohne Einwendungen genehmigt und daraufhin im Ratsinfosystem der Stadt Lauf veröffentlicht.

 

Die Verwaltung wurde nach der Veröffentlichung der Niederschrift auf das Fehlen des o.g. zitierten Satzes bezüglich der Geschosswohnungsbauten hingewiesen.

 

Zur Richtigstellung wird ein entsprechender Auszug aus dieser Niederschrift der öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2015 beigefügt.

 

Da sich die Begründung eines Einwands u.a. auch auf diese Tatsache stützt, seitens der Verwaltung folgender Hinweis:

 

Der Beschluss wird durch den fehlenden Satz in der Niederschrift weder fehlerhaft noch unwirksam. Die seitens der Verwaltung mit der Tagesordnung versandten Beschlussvorlage enthielt diese Information. Die Ausschussmitglieder waren somit entsprechend informiert und konnten diesen Aspekt bei der Beschlussfassung berücksichtigen, zudem die Verwaltung dies in der Sitzung auch mündlich vorgetragen hat.

 

Herr Schweikert hat noch eine Anfrage bezüglich des Fortschrittes der Busparkplätze.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass es einen Antrag der Freien Wähler hinsichtlich des Busrendezvous gibt. Die Verwaltung würde diesen Punkt gerne in die Vorlage mitaufnehmen.


Des weiteren informiert Frau Nürnberger über die Richtigstellung der Niederschrift aus der Sitzung vom 08.12.2015 im Bezug auf den Punkt „Aufstellung eines Tekturplans zum Bebauungsplan Nr. 44 ‚Am Steinbruch‘“. In der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2015 wurde zum Tagesordnungspunkt 7 „Aufstellung eines Tekturplans zum Bebauungsplan Nr. 44 ‚Am Steinbruch‘; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss“ u.a. ausgeführt, dass außer Wohnungen für Demenz ca. 70 Wohneinheiten in Form von Doppel- oder Reihenhäuser errichtet werden sollen. Die Ausführung der Beschlussvorlage FB 5/098/2015 zu diesem Punkt „Die Restfläche soll mit maximal dreigeschossigen Geschosswohnungsbauten bebaut werden“ ist im Protokoll nicht enthalten.

 

Die öffentliche Niederschrift wurde in der 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 19.01.2016 durch das Gremium einstimmig und ohne Einwendungen genehmigt und daraufhin im Ratsinfosystem der Stadt Lauf veröffentlicht.

 

Die Verwaltung wurde nach der Veröffentlichung der Niederschrift auf das Fehlen des o.g. zitierten Satzes bezüglich der Geschosswohnungsbauten hingewiesen.

 

Zur Richtigstellung wird ein entsprechender Auszug aus dieser Niederschrift der öffentlichen Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 08.12.2015 beigefügt.

 

Da sich die Begründung eines Einwands u.a. auch auf diese Tatsache stützt, seitens der Verwaltung folgender Hinweis:

 

Der Beschluss wird durch den fehlenden Satz in der Niederschrift weder fehlerhaft noch unwirksam. Die seitens der Verwaltung mit der Tagesordnung versandten Beschlussvorlage enthielt diese Information. Die Ausschussmitglieder waren somit entsprechend informiert und konnten diesen Aspekt bei der Beschlussfassung berücksichtigen, zudem die Verwaltung dies in der Sitzung auch mündlich vorgetragen hat.

 

 

 

 

 

Beschluss: