Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 161/11 der Gemarkung Schönberg, Alter Weg 15.

 

Das gemeindliche Einvernehmen und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 33 „Tiergarten“:

-      Garage und Carport außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen,

-      Garage außerhalb der Baugrenze,

-      Garage mit einem Abstand zur Straßenbegrenzungslinie von 2,3 m/3 m statt 5 m,

-      Höhe der Einfriedung entlang der öffentlichen Verkehrsfläche max. 1,4 m statt 1 m

 

wird in Aussicht gestellt mit der Maßgabe, dass

 

-      der Abstand der Garage zur Straßenbegrenzungslinie 2,30 m/3 m statt 5 m  beträgt und ein funkgesteuertes Garagentor angebracht wird,

-      die Höhenlage der Garage (OK FFB) max. +3 cm über OK Straße beträgt.