Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 161/11 der Gemarkung Schönberg, Alter Weg 15.
Das gemeindliche Einvernehmen und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 33 „Tiergarten“:
- Garage und Carport außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen,
- Garage außerhalb der Baugrenze,
- Garage mit einem Abstand zur Straßenbegrenzungslinie von 2,3 m/3 m statt 5 m,
- Höhe der Einfriedung entlang der öffentlichen Verkehrsfläche max. 1,4 m statt 1 m
wird in Aussicht gestellt mit der Maßgabe, dass
- der Abstand der Garage zur Straßenbegrenzungslinie 2,30 m/3 m statt 5 m beträgt und ein funkgesteuertes Garagentor angebracht wird,
-
die Höhenlage der Garage (OK FFB) max. +3 cm
über OK Straße beträgt.