Beschluss: abgesetzt

Die Kulturstiftung wurde im Jahr 2006 gegründet. Jährlich wurden Zustiftungen, Spenden und Zuwendungen sowohl von Privaten, als auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts gegeben.

 

Für das Kulturhaus werden seitens der Stadtverwaltung vierteljährlich Zins- und Tilgungsraten in Höhe von 85.000,00 Euro gezahlt. Diese Zahlungen wurden in den Verträgen bei Gründung der Stiftung festgelegt und sind unabhängig vom derzeitigen Vermögen der Stiftung zu leisten. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Stiftung nicht für Zins- und Tilgungsraten, sondern für den eigentlichen Stiftungszweck (siehe § 10) hergenommen werden darf. Der Gesamtbetrag (Zinsen und Tilgungen) beläuft sich im Jahr auf 340.000,00 Euro. Diese Kosten werden auch in den nächsten Jahren weiterhin für die Stadt Lauf, trotz der Auflösung der Kulturstiftung, als Ausgaben bestehen bleiben.

 

Ursprünglich ist man bei Gründung der Stiftung im Jahr 2006 davon ausgegangen, dass Spenden und Zuwendungen von insgesamt 3. Mio. Euro entstehen. Daraus wären dann, mit einer Rendite von 10 %, 300.000,00 Euro die für die Kreditzahlungen des Hauses hergenommen worden.

 

Aufgrund der detaillierten Diskussionen wurde beschlossen, die Beratungen des TOP 4 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fortzuführen.

 

Da sich der Ausschuss über die Verwendung der Mittel uneinig ist, wird der Tagesordnungspunkt vom Vorsitzenden abgesetzt.