Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0

Herr Stadtrat Herrmann ist interessiert, wie es mit den Werbeanhängern aussieht, die in vielen Straßen herumstehen, aber keine eigenständigen Fahrzeuge sind. Kann für diese Anhänger auch eine Nutzungsgebühr verlangt werden.

 

Frau Nürnberger erklärt, dass dies eine verkehrsrechtliche Angelegenheit ist, da dadurch ein Parkplatz genutzt wird. Man sollte hier jedoch nicht anfangen, Sondernutzungen für öffentliche Parkplätze als Werbezwecke zu legalisieren. Sie wird für den nächsten Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungausschuss eine kurze Information vorbereiten, welche Möglichkeiten es gäbe.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Erlass einer:

 

„Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung – SNS)“

und einer

 

„Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungsgebührensatzung – SNGS)“

 

wird beschlossen.

 

Die Satzungen sind als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.